Natürlich gibt es besser und schlechter formulierte Leitlinien für Holz- und Möbelrestauratoren.
Die Erwartungen an die Ergebnisse einer Restaurierung sind hoch. Vielfach erwarten Auftraggeber, dass Restauratoren den bearbeiteten Objekten ein neuwertiges Aussehen verleihen oder ein deutlicher „Vorher-Nachher-Effekt” eintritt. Das ist aber nicht die Absicht einer fachgerechten Restaurierung. Eine gute Restaurierung bleibt überwiegend unsichtbar. Restaurieren heißt, anders als der lateinische Begriff „restaurare” nahelegt, eben nicht „neu machen”.
Restaurierung geht über Konservierungsmaßnahmen hinaus. Restaurierung ist ein unmittelbares Tätigwerden am Kulturgut. Dabei werden dessen ästhetische, historische und physische Eigenschaften soweit wie möglich respektiert. Es bedeutet, eventuell Ergänzungen oder Rekonstruktionen vorzunehmen, die sich dem historischen Objekt unterordnen müssen.
Für einen Restaurator an Möbeln und Holz ist zunächst einmal der erlernte Beruf, Tischler oder Schreiner, die berufsethische Voraussetzung. Danach erlernt er im Studium die wissenschaftliche Herangehensweise an die fachgerechte Restaurierung. Qualitätskriterien und Richtlinien entlehnen sich aus den Berufsstandards und den Leitlinien des Verbands der Restauratoren.
Die Kriterien der Denkmalpflege sind enger gefasst als die der privat arbeitenden Restauratoren.
Wer eine fachgerechte Restaurierung erwartet, der sollte sich an einen Diplom Restaurator wenden. Restaurator ist leider keine geschützte Bezeichnung in Deutschland. Jeder darf restaurieren, auch ohne Berufsethos und Fachkenntnisse. Bei Streitigkeiten über das Ergebnis der Arbeit kann nur das Zivilgericht helfen.