Die Tätigkeit des Restaurators besteht in der materiellen Bewahrung von Kultur- und Kunstgütern im öffentlichen, kirchlichen und privaten Besitz. Dazu gehören im Einzelnen die Untersuchung, Erfassung, Dokumentation, Konzepterstellung und Maßnahmenausführung in allen Bereichen der Konservierung und Restaurierung. Wie auch die Beratung der Eigentümer, die kunsttechnologische und wissenschaftliche Forschung, in Ausnahmefällen die wissenschaftlich fundierte Rekonstruktion von Kultur- und Kunstgütern. Ziel dieser Leistung ist die Wahrung der historischen, ästhetischen und materiellen Unversehrtheit eines Kunstgutes für nachfolgende Generationen.
Der Auftrag einer Restaurierung wird in eine vorbeugende und eine praktische Restaurierung unterschieden.
Präventive Konservierung:
Als vorbeugende Restaurierung bezeichnet man den Transport, die Lagerung und auch die Ausstellung eines Objektes unter optimalen Bedingungen.
Praktische Restaurierung:
Die praktische Restaurierung beinhaltet die Instandhaltung beziehungsweise die vollständige oder teilweise Rekonstruktion eines Kunstgutes um es vor einem weiteren Verfall zu schützen.
Die Tätigkeitsfelder des Restaurators umfassen zunächst die Erstellung eines maßgeschneiderten Restaurierungskonzeptes auf welchen nachfolgend die Konservierungs- und Restaurierungsarbeiten fußen. Besondere Herausforderungen der Restaurierung liegen in der Verwendung geeigneter Materialien und Methodiken, um diese im Restaurierungsprojekt durchführen zu können. Da die Restaurierung häufig die Konservierung oder Rekonstruktion der historischen Substanz umfasst, wird insbesondere der Verwendung originaler Materialien und deren Verarbeitung eine hinreichende Bedeutung zugemessen. Überwiegend verwendete Materialien sind Holz, Farbsubstanzen aus verschiedensten Ölen (z. B. Leinöl), Harzen und Wachse. Die Analyse der ursprünglichen Herstellung des Objektes ist im Rahmen einer Restaurierung nahezu unumgänglich.
Infolgedessen erfordert die qualitativ hochwertige Restaurierung eines Kunstgutes ein umfangreiches Wissen des Auftragnehmers zu historischen und modernen Bearbeitungsverfahren. Eine klare und detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Restaurierung am Objekt erleichtert Auftraggeber und Auftragnehmer die Zusammenarbeit, da anhand dieser der Restaurator seine Eignung für die auszuführende Leistung eindeutig identifizieren kann.
Der Auftrag:
Nachdem ich den Restaurierungsbedarf ermittelt habe, ein Restaurierungs-, oder Konservierungskonzept erstellt habe, den Materialbedarf ermittelt, kann ich Ihnen einen geschätzten Auftragswert mitteilen. Wenn Sie mir den Auftrag erteilen möchten, schließen wir einen Vertrag miteinander, und der Auftrag gilt als erteilt.