Wörtlich genommen nein. Restaurieren bedeutet wiederherstellen. Es bedeutet aber nicht, etwas in seinen Neuzustand zu versetzen. Ein Möbel ist einmal hergestellt worden, hat gewisse Zeitepochen überdauert. Die Zeit und Beanspruchung haben Spuren hinterlassen. Das Möbel hat nun seine eigene individuelle historische Geschichte bekommen, die nicht unsichtbar gemacht werden soll. Es soll weder die Zeit zurückgestellt werden, noch kann ein Neuzustand erreicht werden.
Vom privaten Auftraggeber wird erwartet, dass die Gesamtheit von Funktionalität und Aussehen wiederhergestellt wird, ohne dabei die Historie des Möbels zu vernachlässigen. Der Restaurator muss eine Symbiose mit dem Möbel herstellen, er muss es kennen lernen. Wissen, wann und auch von wem es geschaffen wurde. Bei modernen Designmöbeln gilt es insbesondere, auch die Absicht des Designers zu erhalten.
Es gibt allerdings auch private Auftraggeber, die erwarten von einer Restaurierung, dass das Möbel anschließend wie gerade geschaffen aussieht. Für einen Restaurator bedeutete dies, alle Regeln seiner beruflichen Kunst zu verletzen. Im Bereich der sichtbaren Ästhetik lässt sich das noch teilweise machen. Geht es aber um den Werkstoff Holz selbst, so hat dieser Wunsch berufsethische Grenzen. Man kann Holzstücke konservieren, rekonstruieren oder Fehlstellen erstellen, aber nie aus alt neu machen.
Antiquitäten im Bereich Holz und Möbel wurden oft mit Werkstoffen hergestellt, die in unserer Zeit nur schwer, gar nicht mehr oder nur unter großem finanziellem Aufwand zu beschaffen sind. Nicht in jedem Fall rechtfertigt der Aufwand die Absicht.
Objekt der Restaurierung ist immer die Originalsubstanz. Bei historischen Möbeln bezeichnet der Ausdruck aber das Werk, wie es sich dem Restaurator im Moment des Restaurierungsbeginns präsentiert. Nicht der Zeitpunkt, die jeweilige Kulturepoche der Herstellung.
Der Restaurator wendet entsprechende Technologien an, ordnen sein eigenes handwerkliches Können und seine Kreativität diesem übergeordneten Ziel unter.
Zu einem zentralen Arbeitsschritt wird hier die Objektforschung, die Rekonstruktion der Werkgeschichte. Aus ihr lässt sich im Einzelfall entscheiden, welche Teile unbedingt erhaltenswert sind, welche geopfert werden können und sollen, um den Zugang zu früheren Fassungen zu ermöglichen. Was zu entfernenden Verschmutzungen sind, und was als Zeitzeugnis erhaltenswert ist, welche Teile als entstellende Fremdkörper oder irreguläre Veränderungen nicht übernommen werden sollen.